Daniel Sprecher / Sonntag, 5. April 2020 / Kategorien: News, Events, Bike, BikeHuus, News Neues aus der Bikewelt Gemäss SECO wurde uns bestätigt, dass Probefahrten im Zweiradbereich durchgeführt werden dürfen. Selbstverständlich müssen die Abstands- und Hygieneregeln strikte eingehalten werden. Auch der Verkauf von Zweirädern ist nicht strickte verboten. Aktuell unter der Bedingung, dass öffentlich zugängliche Verkaufs- und Ausstellungsflächen geschlossen sind. Gegen einen Kundenkontakt im Freien ist nichts einzuwenden, sofern bei diesem die einschlägigen Präventionsregelen des BAG (insbesonderer kein Händedruck, 2m-Distanz zw. Personen) befolgt werden. Die Griffe der Velos sind jeweils vor und nach einer Probefahrt zu desinfizieren. Bei Interesse einer Probefahrt bitten wir Sie per Telefon oder E-mail mit uns einen Termin zu Vereinbaren. Drucken 5531